KI-Richtlinien
KI-Tools wie Claude, ChatGPT
oder Gemini lassen sich im Schulalltag für ganz unterschiedliche Aufgaben
nutzen – von der Vorbereitung von Unterrichtsmaterial über Formulierungshilfen
bis zu administrativen Tätigkeiten. Nicht jede dieser Nutzungsarten ist aus
Datenschutzsicht gleich zu behandeln: Je nachdem, welche Informationen dabei
eingegeben werden, ergeben sich unterschiedliche Anforderungen und Risiken.
Dieser Artikel zeigt anhand einer Checkliste, wie Lehrpersonen und
Mitarbeitende vor jeder Eingabe rasch einschätzen können, ob eine Nutzung
unbedenklich ist – basierend auf dem Merkblatt
„generative KI“ des MBA/DSC Sek II vom 31. März 2025.
1. Grundprinzip
Als Lehrperson oder
Mitarbeitende/r lässt sich die eigene Nutzung von KI-Tools grob in zwei
Kategorien einteilen:
·
Persönliche Arbeitshilfe für allgemeine,
nicht-schulspezifische Inhalte (z. B. Recherche zu öffentlich zugänglichen
Themen, allgemeines Brainstorming, Formulierungshilfen)
·
Aufgaben mit Bezug zu Personendaten, zur Schule
oder zu internen/vertraulichen Informationen, bei denen besondere Vorsicht
gilt.
Sobald eine Eingabe
Personendaten, Schulbezeichnungen oder interne/vertrauliche Informationen
enthält, verlassen diese Daten die Kontrolle der Schule – unabhängig davon, ob
das Ergebnis später wieder gelöscht wird. Die folgende Checkliste hilft, die
eigene Nutzung rasch der richtigen Kategorie zuzuordnen.
2. Vor jeder Eingabe prüfen
- Enthält der Text Namen, E-Mail-Adressen oder andere Personendaten (auch von Lieferanten, Behördenkontakten, Kolleg/innen)?
- Kommt die Schulbezeichnung (auch Kürzel) oder eine Adresse vor?
- Sind Offert-, Vertrags-, Aktenzeichen- oder andere interne Referenznummern enthalten?
- Geht es um Inhalte, die als intern, vertraulich oder geheim eingestuft sind (oder im Zweifel so behandelt werden sollten)?
- Stammt der Inhalt aus einer Anfrage / einem Schreiben von Schüler/innen, Lernenden oder Eltern, das die Schule nicht verlassen darf?
Wird eine dieser Fragen mit „ja“ beantwortet muss der Inhalt vor der Eingabe entfernt, ersetzt oder anonymisiert werden (siehe Punkt 4).
3. Beispiele
|
Unproblematisch |
Zu
vermeiden |
|
Zusammenfassung
eines öffentlich zugänglichen Dokuments (z. B. ein behördliches Merkblatt) |
Hochladen
eines internen Projektplans mit Schulnamen, Offertnummern und
Lieferantenkontakten |
|
Formulierungshilfe
für einen allgemeinen Text ohne Bezug zu konkreten Personen oder zur Schule |
Entwurf
einer E-Mail an eine Behörde mit Namen, Funktion und Schulbezeichnung im
Klartext |
|
Allgemeines
Brainstorming zu einem Unterrichtsthema oder einer Methode |
Bearbeiten
oder Bewerten von Arbeiten / Anfragen einzelner Lernender oder Eltern |
|
Recherche
zu allgemeinen Themen, Standards oder Tools (ohne Bezug zur eigenen
Infrastruktur) |
Eingabe
von Texten mit internen Projektnamen, Gremien- oder Gruppennamen in
Kombination mit der Schule |
•
Vor der Eingabe eine Kopie erstellen und Namen,
Schulbezeichnung, Adressen und Referenznummern durch Platzhalter ersetzen (z.
B. „Person A“, „Unsere Schule“, „Offerte X“).
•
Allgemeine Fragen stellen, ohne den konkreten Fall zu
schildern („Wie strukturiere ich einen Projektplan für eine AV-Beschaffung?“
statt mit allen Details).
• Bei Unsicherheit: Inhalt nicht eingeben.
•
Ergebnisse von KI-Tools sind Vorschläge, keine
geprüften Fakten – sie müssen zwingend inhaltlich verifiziert werden.
•
Werden Ergebnisse aus KI-Tools ohne wesentliche
Überarbeitung übernommen, ist dies kenntlich zu machen (z. B. als Fussnote oder
Hinweis im Dokument).
• Ergebnisse nicht für rechtsverbindliche Entscheide verwenden.
Bei Unsicherheiten zur Einstufung von Informationen oder zur
Zulässigkeit eines konkreten Anwendungsfalls: Rücksprache mit der zuständigen Datenschutzstelle (DSC Sek II).
Aktualisiert 15.06.2026 14:06 durch Marta Miszkowicz