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KI-Richtlinien

KI-Tools wie Claude, ChatGPT oder Gemini lassen sich im Schulalltag für ganz unterschiedliche Aufgaben nutzen – von der Vorbereitung von Unterrichtsmaterial über Formulierungshilfen bis zu administrativen Tätigkeiten. Nicht jede dieser Nutzungsarten ist aus Datenschutzsicht gleich zu behandeln: Je nachdem, welche Informationen dabei eingegeben werden, ergeben sich unterschiedliche Anforderungen und Risiken. Dieser Artikel zeigt anhand einer Checkliste, wie Lehrpersonen und Mitarbeitende vor jeder Eingabe rasch einschätzen können, ob eine Nutzung unbedenklich ist – basierend auf dem Merkblatt „generative KI“ des MBA/DSC Sek II vom 31. März 2025.

1. Grundprinzip

Als Lehrperson oder Mitarbeitende/r lässt sich die eigene Nutzung von KI-Tools grob in zwei Kategorien einteilen:

·         Persönliche Arbeitshilfe für allgemeine, nicht-schulspezifische Inhalte (z. B. Recherche zu öffentlich zugänglichen Themen, allgemeines Brainstorming, Formulierungshilfen)

·         Aufgaben mit Bezug zu Personendaten, zur Schule oder zu internen/vertraulichen Informationen, bei denen besondere Vorsicht gilt.

Sobald eine Eingabe Personendaten, Schulbezeichnungen oder interne/vertrauliche Informationen enthält, verlassen diese Daten die Kontrolle der Schule – unabhängig davon, ob das Ergebnis später wieder gelöscht wird. Die folgende Checkliste hilft, die eigene Nutzung rasch der richtigen Kategorie zuzuordnen.

2. Vor jeder Eingabe prüfen

  • Enthält der Text Namen, E-Mail-Adressen oder andere Personendaten (auch von Lieferanten, Behördenkontakten, Kolleg/innen)?
  • Kommt die Schulbezeichnung (auch Kürzel) oder eine Adresse vor?
  • Sind Offert-, Vertrags-, Aktenzeichen- oder andere interne Referenznummern enthalten?
  • Geht es um Inhalte, die als intern, vertraulich oder geheim eingestuft sind (oder im Zweifel so behandelt werden sollten)?
  • Stammt der Inhalt aus einer Anfrage / einem Schreiben von Schüler/innen, Lernenden oder Eltern, das die Schule nicht verlassen darf?

Wird eine dieser Fragen mit „ja“ beantwortet muss der Inhalt vor der Eingabe entfernt, ersetzt oder anonymisiert werden (siehe Punkt 4).

3. Beispiele

Unproblematisch

Zu vermeiden

Zusammenfassung eines öffentlich zugänglichen Dokuments (z. B. ein behördliches Merkblatt)

Hochladen eines internen Projektplans mit Schulnamen, Offertnummern und Lieferantenkontakten

Formulierungshilfe für einen allgemeinen Text ohne Bezug zu konkreten Personen oder zur Schule

Entwurf einer E-Mail an eine Behörde mit Namen, Funktion und Schulbezeichnung im Klartext

Allgemeines Brainstorming zu einem Unterrichtsthema oder einer Methode

Bearbeiten oder Bewerten von Arbeiten / Anfragen einzelner Lernender oder Eltern

Recherche zu allgemeinen Themen, Standards oder Tools (ohne Bezug zur eigenen Infrastruktur)

Eingabe von Texten mit internen Projektnamen, Gremien- oder Gruppennamen in Kombination mit der Schule


4. Falls Inhalte trotzdem nützlich wären

    Vor der Eingabe eine Kopie erstellen und Namen, Schulbezeichnung, Adressen und Referenznummern durch Platzhalter ersetzen (z. B. „Person A“, „Unsere Schule“, „Offerte X“).

    Allgemeine Fragen stellen, ohne den konkreten Fall zu schildern („Wie strukturiere ich einen Projektplan für eine AV-Beschaffung?“ statt mit allen Details).

    Bei Unsicherheit: Inhalt nicht eingeben.


5. Umgang mit Ergebnissen

    Ergebnisse von KI-Tools sind Vorschläge, keine geprüften Fakten – sie müssen zwingend inhaltlich verifiziert werden.

    Werden Ergebnisse aus KI-Tools ohne wesentliche Überarbeitung übernommen, ist dies kenntlich zu machen (z. B. als Fussnote oder Hinweis im Dokument).

    Ergebnisse nicht für rechtsverbindliche Entscheide verwenden.


6. Bei Fragen

Bei Unsicherheiten zur Einstufung von Informationen oder zur Zulässigkeit eines konkreten Anwendungsfalls: Rücksprache mit der zuständigen Datenschutzstelle (DSC Sek II).

Aktualisiert 15.06.2026 14:06 durch Marta Miszkowicz

Entwicklung: Eduardo Borges · IT SfGZ